Behandlungen


  • Beratungsgespräch

    Beim Erstgespräch beraten wir Sie über die Art der Fehlstellung, ob eine Behandlung notwendig ist sowie über den richtigen Zeitpunkt des Behandlungsbeginns

  • Kieferorthopädische Diagnostik

    Die kieferorthopädische Diagnostik besteht im Wesentlichen aus:

    Klinischer Untersuchung, Modellanalyse, Röntgenanalyse, Fotoanalyse, Kiefergelenksdiagnostik, BruxChecker und der Behandlungsplanung

  • Abnehmbare Zahnspangen

    Abnehmbare Zahnspangen gibt es in den verschiedensten Ausführungen (beispielsweise Dehnplatte, Twinblock, elastisch offener Aktivator), allesamt sind vom Patienten herausnehmbar

  • Festsitzende Zahnspangen

    Die festsitzende Therapie erfolgt mittels Metallbrackets oder weißen Keramikbrackets

  • MEAW-Technik nach Prof. Sato

    Mit dieser Behandlungstechnik werden Extraktionen der Prämolaren (das Ziehen von Backenzähnen) vermieden und die Notwendigkeit kieferchirurgischer Eingriffe stark reduziert

  • Schienentherapie

    Mit durchsichtigen Schienen (z.B. Invisalign) können viele Fehlstellungen behandelt werden

Beispiele abnehmbarer Zahnspangen


Die häufigsten Fehlstellungen


  • Engstand

    Platzmangel der Zähne

    engstand2

    Platzmangel des Backenzahnes und des Eckzahnes, Backenzahn steckt im Kiefer fest, Eckzahn bricht außerhalb durch

  • Lücken

    luecken

  • Tiefbiss

    Oberkieferzähne überlappen zu weit die unteren Zähne

    tiefbiss

     

  • Offener Biss

    Oberkieferzähne überlappen nicht die unteren Zähne, Spalt zwischen Oberkiefer- und Unterkieferzähnen

    offenerbiss

  • Unterkiefer Rücklage

    große Stufe zwischen Oberkiefer- und Unterkiefer-Frontzähnen

    ruecklage

  • Unterkiefer Vorlage (Progenie)

    verkehrter Überbiss, Unterkieferzähne stehen vor den oberen Zähnen
    vorlage

  • Kreuzbiss

    Oberkiefer ist zu schmal, Oberkiefer-Seitenzähne stehen zu weit nach innen
    kreuzbiss

  • Patientenbilder vorher – nachher

    vorher                                                                      nachher

      

     

    vorher                                                                      nachher

      

     

    vorher                                                                      nachher

     

     

    vorher                                                                      nachher

      

     

    vorher                                                                      nachher

     

     

    vorher                                                                      nachher

      

     

    vorher                                                                      nachher

      

     

    vorher                                                                      nachher

      

     

    vorher                                                                      nachher

      

     

    vorher                                                                      nachher

      

     

    vorher                                                                      nachher

      

     

    vorher                                                                      nachher

      

     

    vorher                                                                      nachher

      

     

    vorher                                                                      nachher

     

     

    vorher                                                                      nachher

      

     

    vorher                                                                      nachher

     

     

     

 

„Gratis – Zahnspange“


  • Informationen zur Gratis – Zahnspange

    Voraussetzungen für die „Gratis-Zahnspange“ bzw. für einen erhöhten Zuschuss von der Krankenkasse:

    Die Krankenkasse fordert vom Arzt eine genaue Klassifizierung der Fehlstellung nach dem IOTN – Index (Index of Orthodontic Treatment Need). Bei Fehlstellungen, die in IOTN 4 oder 5 fallen, haben Patienten bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Kassenleistung für die festsitzende Zahnspange.
    Bei schweren Fällen kann eine Vorbehandlung (Interzeptive Behandlung) schon im frühkindlichen Alter notwendig sein.

    Die Kosten für eine interzeptive Behandlungen bei Kinder vor dem 10. Lebensjahr mit IOTN-Grad 4 oder 5 nach §153a ASVG betragen zwischen € 1.100.- bis 2.000.-

    Für die Hauptbehandlung mit festsitzender Zahnspange bei Jugendlichen, die sich meist über 2-3 Jahre erstreckt, bei IOTN 4 oder 5 nach §153a ASVG muss mit € 4.000.- bis € 6.500.- gerechnet werden. Je nach Krankenkasse beträgt der Zuschuss bis zu € 3.500,-.